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   RG, 24.09.1931 - II 670/31   

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https://dejure.org/1931,287
RG, 24.09.1931 - II 670/31 (https://dejure.org/1931,287)
RG, Entscheidung vom 24.09.1931 - II 670/31 (https://dejure.org/1931,287)
RG, Entscheidung vom 24. September 1931 - II 670/31 (https://dejure.org/1931,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist rechtliches Zusammentreffen von schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 389
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.06.1968 - 2 StR 248/68

    Teilnehmer an einer Zusammenrottung - Strafbarkeit des Anschlusses an eine

    Das Tatbestandsmerkmal der Gewalttätigkeit gegen Personen ist nun allerdings nicht nur dann erfüllt, wenn unmittelbar auf den Körper der angegriffenen Person eingewirkt wird; vielmehr genügt auch eine nur mittelbar gegen die Person gerichtete Einwirkung, die von dieser körperlich (physisch) empfunden wird (RGSt 45, 153, 156; 65, 389).

    Die hiernach gebotene Aufhebung des Urteils erfaßt bei den Angeklagten Ku. und Alfred Ka. wegen der von der Strafkammer zutreffend angenommenen Tateinheit auch die Verurteilung wegen Körperverletzung zum Nachteil des Ehemannes Ho. (vgl. RGSt 65, 389).

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Es genügt vielmehr schon, wenn äusserer Zwang gegen sie in Bewegung gesetzt wird, also eine mittelbar gegen den Betroffenen gerichtete Einwirkung, die von diesem körperlich empfunden wird (RGSt 45, 153, 156; 65, 389; OGHSt 1, 284, 289; 2, 94, 96).
  • LG Halle, 03.08.1949 - 13a StKs 22/49
    b) Gewalttätigkeit gegen eine Person bedeutet die in Bewegungsetzung körperlichen äusseren Zwanges, auch eine nur mittelbar gegen Personen gerichtete Einwirkung, die von ihnen körperlich empfunden wird, ohne dass die Einwirkung zu einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung geführt zu haben braucht (RGSt. 54, 89; 65, 389).
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